Beschreibung der Tätigkeitsschwerpunkte
Wir haben im Jahr 1991 mit unserer Arbeit vorrangig in den neuen Bundesländern begonnen. Aufgrund der vorhandenen Situation vor allem in den neuen Ländern, die vor allem durch die Existenz von vielen stillgelegten Staustufen und Resten ehemaliger Wasserkraftwerke gekennzeichnet war, ist in den meisten Fällen eine komplette Überplanung mit vorheriger Untersuchung des Ist-Zustandes erforderlich. Am Ende entstehen Anlagen, die den heutigen
- wasserwirtschaftlichen (Minimierung der Beeinflussung Dritter, Hochwassersicherheit durch größere Abflußquerschnitte und Wehrregulierungsbreite, Restwassermengen, Betriebssicherheit, ...).
- ökologischen (Einpassung in die Landschaft, Renaturierung, naturnaher Wasserbau, Erhaltung bestehender Systeme (Wasserfauna, Ufervegetation), ökologische Durchgängigkeit, ...)
- bautechnischen (Standsicherheit von Wasserbauten in Extremfällen, Uferbefestigungen, kompakte einfache Bauwerke, ...)
- wirtschaftlichen (Nutzung vorhandener Anlagenteile, sinnvolle Ausnutzung des Wasserdargebots, zuverlässige Maschinensätze, langlebige Lösungen, ...)
Anforderungen entsprechen.
Bei in ihren Auswirkungen so komplexen Systemen wie Wasserkraftwerken ist im Vorfeld immer eine genaue Grundlagenermittlung mit Beleuchtung der möglichen mittel- und langfristigen positiven und negativen Folgen notwendig. Die eventuell Betroffenen werden an solchen Voruntersuchungen beteiligt.
In vielen Fällen weiß der Besitzer eines Wasserkraftwerks
nicht, wie (technische Lösung und Kosten/Nutzen) er sein Vorhaben durchführen
kann. Im ersten Schritt untersuchen wir deshalb in der Regel die wesentlichen
rechtlichen, technischen, wirtschaftlichen und finanztechnischen Hintergründe
und Möglichkeiten. Damit kann der Betreiber oder Besitzer einer solchen
Anlage die Frage der wirtschaftlichen Durchführbarkeit bestimmter technischer
Varianten beantworten. Diese Studie dient im weiteren Stadium auch zur Vorlage
bei Banken oder Behörden. Diese Beratung wird vom Bundeswirtschaftsministerium
in der Regel mit 60 % gefördert.
Am Ende steht eine optimierte Nutzungsvariante einschließlich technischer Beschreibung sowie den wichtigen betriebswirtschaftlichen Daten, Wirtschaftlichkeitsberechnung, Kosten-Nutzen-Analyse und Bilanzen. Das Ergebnis kann auch die Ermittlung des Verkehrswertes eines stillgelegten oder in Betrieb befindlichen Kraftwerkes sein.
Wenn die Realisierung beschlossen ist, sollten vorab einige
grundsätzliche Dinge verbindlich geklärt werden (z.B. Wasserrecht,
Baurecht, Finanzierung inklusive Zuwendungen und zinsgünstige Darlehen,
Netzeinspeisung/Eigenverwendung des erzeugten Stroms). Auch hierbei helfen wir
gern.
Danach fällt der künftige Betreiber erst die endgültige Entscheidung zum Bau. In der Regel ist die Sicherung des bestehenden oder Neubeantragung des Wasserrechtes (=Wasserrechtliches Verfahren) am Anfang das schwierigste Problem.
Nach dessen Klärung erledigen wir dann auf Wunsch alle
notwendigen Arbeiten (Hilfestellung bei der Finanzierungsbeantragung, Grundlagenermittlung
- eventuell schon in der Studie), Vorplanung (Projekt- und Planungsvorbereitung),
Verhandlungen und Diskussion mit Behörden, EVU, Anliegern und anderen Beteiligten,
Entwurfs- und Genehmigungsplanung, eventuelle Planfeststellungen sowie UVP, Ausführungsplanung,
Ausschreibung und Vergabe an ausführende Betriebe (Bauunternehmen,
Installationsbetrieb, Montagebetriebe, Hersteller der Maschinen-, Steuer- und
Regeltechnik, etc.), Bauüberwachung, örtliche Bauleitung.
Bei der Projektrealisierung arbeiten wir alternativ als
reines Planungsbüro (Leistungsphasen nach HOAI) oder als Generalübernehmer.
Eine Beauftragung als Generalübernehmer hat für den Auftraggeber den
Vorteil, dass er einen Gesamthaftenden für das komplexe Kraftwerk hat,
weiterhin steht das gesamte Investitionsvolumen relativ früh für ihn
verbindlich fest.
Auch bei normaler Honorartätigkeit bieten wir alle Leistungen zu verbindlichen Festpreisen an. Wir decken neben den "normalen" Planungsarbeiten auch die komplette Bauüberwachung
und Organisation ab. Dies ist aufgrund der bei der Errichtung eines Wasserkraftwerkes
oft vielen beteiligten Unternehmer besonders wichtig.
Wir haben in den vergangenen Jahren nicht nur beim Neubau von Wasserkraftwerken, sondern insbesondere auch bei der Sanierung vorhandener Anlagen und Wasserbauten, beim Neueinbau der verschiedenen Turbinentypen sowie deren Sanierung und auch dem Bau von Wasserrädern und Sonderlösungen (z.B. Wasserkraftschnecke) Erfahrungen sammeln können.
Das Spektrum unserer bisherigen Projekte reicht hinsichtlich der
- installierten Leistung von 1 kW bis zu etwa 2.600 kW, dabei wurden
- Fallhöhen von 1,40 m bis 65 m
- bei Ausbauabflüssen von 80 l/s bis zu 85 m³/s realisiert
Die Projekte beinhalteten teilweise neue Anlagentechnik (vertikale Kaplanturbinen, Rohrturbinen, Francisturbinen, Peltonturbinen, Durchströmturbinen, Wasserräder und Wasserkraftschnecken bzw. insgesamt neue Projekte, teilweise handelt es sich insbesondere bei den innerdeutschen Projekten auch um viele Reaktivierungen vorhandener alter Wasserkraftanlagen.